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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen allen Geschäften zugrunde, die wir mit Kaufleuten oder Nichtkaufleuten abschließen.

2 . Angebot, Bestellung und Vertragsinhalt

2.1. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen usw. stets freibleibend. Aufträge gelten als von der Firma Doppel-Pack Handels GmbH angenommen, wenn der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung bekommt oder die Lieferung bzw. Leistung stillschweigend ausgeführt wird. Die Bedingungen der Firma Doppelpack Handels GmbH übereinstimmen, auch wenn in den Käuferbedingungen das Gegenteil niedergelegt ist und von der Firma Doppelpack Handels GmbH nicht widersprochen wird. Im Verkehr mit Kaufleuten finden die Bedingungen auch ohne weitere Vereinbarung für alle zukünftigen Verträge und Lieferungen Anwendungen.

2.2. Aufträge und Absprachen, die mit unseren Vertretern getroffen werden, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.3 Mangels ausdrücklicher, von uns schriftlich bestätigter Preisvereinbarungen sind diejenigen Preise verbindlich, welche unsere bei Vertragsabschluß geltenden Preislisten ausweisen.

2.4. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sie verstehen in Euro und gelten – sofern nichts anderes vereinbart – netto.

2.5. Die Preise beruhen auf den am Tag des Angebots maßgeblichen Kostenfaktoren. Wir sind berechtigt, eine Preiskorrektur vorzunehmen, falls sich diese Faktoren bis zum Tage der Lieferung verändern .

3. Versand, Gefahrenübergang, Rücksendung

3.1. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung per LKW innerhalb der Liefertouren des frei Haus Berlin ab einem Nettowarenwert von 150,- €. Unter diesem Wert wird ein Zuschlag von 10% auf den Nettowarenwert erhoben, jedoch mindestens 10,-€

3.2. Der Versand erfolgt im allgemeinen unfrei und in allen Fällen auf Gefahr des Käufers. Erwerber Nutzer oder Besteller trägt vom Zeitpunkt der Übergabe ab die mit dem Besitz und Betrieb der übernommen Gegenstände verbundenen gefahren, Haftung und sonstigen Lasten. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn ihm schriftlich angezeigt wird, daß die Ware für ihn bereitgestellt ist und er sie unverzüglich abnimmt. Eine Haftung der Lieferfirma besteht nur, falls der Besteller nachweist, daß etwaige Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Lieferfirma zurückzuführen sind.

3.4. Sofern wir nicht einen schriftlichen, ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Liefertermin nennen verstehen sich unsere Liefertermine oder -fristen als annähernd und sind unverbindlich.

3.5. Durch Eintritt unvorhergesehener Ereignisse verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Unvorhergesehene Ereignisse sind insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe sowie alle Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben. Einbegriffen sind Lieferstörungen seitens des Zulieferers.

3.6. Werden wir nach Überschreiten der Lieferfrist in Verzug gesetzt, so ist uns zunächst in schriftlicher Form eine angemessene Nachfrist  zu gewähren. Nach furchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

3.7. Warenrücksendungen dürfen nur durch vorherige Genehmigung vorgenommen werden.Grundsätzlich nicht Rücknahmefähig sind Sonderbestellungen und -anfertigungen, Sonderposten und ausgelaufene Artikel. Die Rücksendung hat in jedem Fall in kompletter Originalverpackung frei Empfänger zu erfolgen. Der Sendung ist eine Kopie der Rechnung beizufügen, mit der die Lieferung ursprünglich erfolgt ist. Für Handlingkosten berechnen wir mindestens 10% aus dem gutgeschriebenen Warenwert.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, Gemäß § 455 BGB und den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen  auch künftig Enstehenden Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung des Käufers.

4.2. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Veräußert er das Vorbehaltsgut, so tritt er hiermit bereits jetzt seine Ansprüche aus der Veräußerung mit allen Nebenrechten an uns ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereinigungen, ist der Käufer nicht berechtigt.

4.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer gehalten, auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Mitteilungspflicht besteht auch bei Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware.

5. Druck

5.1. Für Drucke werden Standartfarben verwendet. Besondere Ansprüche an die Farben sind Bestandteil des Auftrages und müssen deshalb bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart sein. Kleinere Farbabweichungen von Vorlagen, Mustern und vorangegangenen Druckauflagen, die den Gesamteindruck nicht wesentlich mindern, behalten wir uns vor. Farbabweichungen bei gleichen Farbtönen auf unterschiedlichen Materialien sind nicht auszuschließen. Sie berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zu Gewährleistungsansprüchen.

5.2. Korrekturabzüge werden vor Drucklegung nur unterbreitet, wenn es der Käufer ausdrücklich verlangt oder aus unserer Sicht für zweckmäßig erachtet wird. Sie sind vom Käufer sorgfältig auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und als druckreif abgezeichnet zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Käufer übersehene Fehler. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Käufers.

5.3. Sofern nicht ausdrücklich bei Auftragserteilung anders vereinbart, sind wir berechtigt, auf den von uns hergestellten oder vertriebenen Erzeugnissen in geeigneter Weise auf uns  aufmerksam zu machen.

6. Mängelhaftung

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel sofort auf dem Lieferschein zu vermerken. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können (versteckte Mängel), sind uns unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, schriftlich mitzuteilen.

6.2. Bei allen Mängel, für welche wir haften, hat der Kunde zunächst nur Anspruch auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Bei Fehlschlägen der Ersatzlieferung bleibt ihm das recht der Minderung oder Wandlung vorbehalten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6.3. Bei handelsüblichen Abweichungen in Aussehen, Abmessungen, Materialstärke, Gewicht, Farbe, Design und sonstigen Beschaffenheiten haften wir nicht.

6.4. Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

6.5. Sonstige Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz für mittelbare und unmittelbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Wird keine abweichende Vereinbarung getroffen oder ist auf unserer Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben, sind die Zahlungen Zug um Zug gegen Lieferung der Waren fällig.

7.2. Anderenfalls ist der ausgewiesene Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.

7.3. Nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer ist bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen eine Gewährung von bis zu 2% Skonto möglich.

7.4. Im Falle des Zahlungsverzuges haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung des zusätzlichen Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.

7.5. Der Kunde kann gegen unsere Zahlungsforderungen mit Gegenansprüchen nur aufrechnen oder wegen dieser ein Zurückhaltungsrecht nur geltend machen, wenn diese innerhalb von 3 Tage nach Lieferung schriftlich mitgeteilt wurden und Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

7.6. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Käufers die gelieferte Ware in Besitz zu nehmen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden mittelbaren und unmittelbaren Ansprüche und für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.